E-Mail an die Stadt Sangerhausen
Der Bebauungsplan Nr. 48 "Industriegroßfläche Sangerhausen" sieht eine neue Zurordnung eines aktuell für die Landwirtschaft vorgesehenen Feld vor. Wählen Sie aus, welche Gründe gegen die Ansiedlung von Elbit Systems Ihnen am wichtigsten sind. Daraus erstellen wir einen E-Mail-Text, den Sie prüfen, anpassen und über Ihr eigenes E-Mail-Programm an die Stadt Sangerhausen senden können.
1. Gründe auswählen
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Unvollständige Planung und uneinheitliche Entscheidungsgrundlagen
- Unvollständige und nicht abschließend abgestimmte Unterlagen Die ausgelegten Unterlagen vermitteln aus meiner Sicht noch keine vollständig abgeschlossene und widerspruchsfreie Entscheidungsgrundlage. In der Begründung befindet sich im Abschnitt zum bisherigen Verfahren weiterhin die offene Passage „wird im weiteren Verfahren ergänzt“. Zudem bildet das Regenwassermanagementkonzept erkennbar einen anderen Planungsstand ab: Dort wird das Gebiet noch in zwei Industriegebiete mit anderen Flächengrößen gegliedert, während die aktuellen Festsetzungen drei Teilbaugebiete GI 1, GI 2 und GI 3 vorsehen. Ich bitte daher um eine vollständige Planstandskontrolle aller Gutachten und um eine Übersicht, aus der hervorgeht, welche Fassungen, Flächengrößen und Bebauungsannahmen jeweils zugrunde gelegt wurden.
- Unbekannte Betriebe und fehlende ungünstige Nutzungsszenarien Der Bebauungsplan lässt grundsätzlich „Gewerbebetriebe aller Art“ zu und soll gerade auch produzierende Betriebe ermöglichen, die wegen ihres möglichen Störgrades in anderen Baugebieten nicht zulässig wären. Gleichzeitig sind die konkreten Unternehmen, Produktionsverfahren, Betriebszeiten, Stoffe, Gebäudeanordnungen und Lieferverkehre noch nicht bekannt. Ich halte es deshalb für erforderlich, die Auswirkungen anhand realistischer ungünstiger Nutzungsszenarien zu untersuchen oder den Zulässigkeitsrahmen enger zu fassen. Allgemeine Hinweise darauf, dass Einzelheiten später in Genehmigungsverfahren geprüft werden, reichen für die grundlegende Standortentscheidung nicht aus.
- Ergänzung, Offenlegung und erneute Beteiligung Ich bitte um nachvollziehbare Darlegung, welche offenen Fragen bereits vor dem Satzungsbeschluss beantwortet werden und welche Konflikte auf spätere Verfahren verschoben werden sollen. Werden Gutachten wesentlich ergänzt, Entwässerungsanlagen neu dimensioniert, Teilflächen verändert, Schutzmaßnahmen konkretisiert oder zusätzliche Nutzungseinschränkungen eingeführt, sollte der geänderte Planstand erneut veröffentlicht werden. Nur so kann die Öffentlichkeit die tatsächlich vorgesehene Planung einschließlich ihrer Auswirkungen vollständig beurteilen.
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Bedarfsnachweis, Flächeneffizienz und abschnittsweise Entwicklung
- Nachweis des konkreten Großflächenbedarfs Die Begründung führt aus, dass in bestehenden Gewerbegebieten nur noch kleinere Flächen verfügbar seien und für Ansiedlungen von mehr als 20 Hektar keine Flächenreserve bestehe. Daraus folgt jedoch noch nicht automatisch, dass die gesamte vorgesehene Industriegroßfläche in einem Schritt planungsrechtlich geöffnet werden muss. Ich bitte um einen aktuellen und überprüfbaren Bedarfsnachweis mit Angaben zu konkreten Ansiedlungsanfragen, benötigten Grundstücksgrößen, zeitlichem Bedarf sowie zu vorhandenen, ungenutzten, untergenutzten oder revitalisierbaren Gewerbeflächen. Zusätzlich sollten kleinere, aufgeteilte oder interkommunale Lösungen vergleichend geprüft werden.
- Widerspruch zwischen Arbeitsplatzziel und Arbeitsplatzbegrenzung Einerseits wird die Planung mit der wirtschaftlichen Stärkung der Region und der Schaffung von Arbeitsplätzen begründet. Andererseits dürfen die angesiedelten Betriebe durchschnittlich höchstens 15 Beschäftigte je Hektar Grundstücksfläche aufweisen. Die Begründung erklärt ausdrücklich, dass diese Begrenzung verhindern soll, dass der Berufsverkehr ein städtebaulich unverträgliches Maß erreicht und Martinsriether Weg sowie Kyselhäuser Straße zu stark belastet werden. Aus meiner Sicht ist deshalb genauer zu prüfen, ob der Flächenverbrauch in einem angemessenen Verhältnis zur tatsächlich möglichen Beschäftigungswirkung steht.
- Abschnittsweise statt vollständiger Flächenfreigabe Ich fordere eine stufenweise Entwicklung. Weitere Bauabschnitte sollten erst freigegeben werden, wenn ein konkreter Großflächenbedarf nachgewiesen ist, bereits erschlossene Flächen weitgehend genutzt werden und reale Messdaten die Tragfähigkeit von Verkehr, Entwässerung und sonstiger Infrastruktur bestätigen. Zu prüfen ist außerdem, wie die Arbeitsplatzobergrenze bei mehreren Betrieben, Schichtarbeit, Leiharbeit, Fremdfirmen und späteren Nutzungsänderungen berechnet und dauerhaft kontrolliert werden soll. Eine Obergrenze ist nur wirksam, wenn Berechnung, Nachweis, Kontrolle und Folgen einer Überschreitung eindeutig geregelt sind.
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Artenschutz, Ersatzlebensräume und Biotopverbund
- Verlust von Fortpflanzungs- und Lebensstätten Die artenschutzrechtlichen Untersuchungen beruhen im Wesentlichen auf Erfassungen aus dem Jahr 2023. Im Untersuchungsgebiet wurden unter anderem Feldhamsterbaue und 54 Brutpaare der Feldlerche festgestellt. Da die Umsetzung über einen längeren Zeitraum und in mehreren Bauabschnitten erfolgen kann, können sich Vorkommen und Bestandsgrößen bis zum jeweiligen Baubeginn verändern. Ich fordere deshalb aktuelle Kontrollen vor jeder Baufeldfreigabe. Die erforderlichen Schutz- und Ersatzmaßnahmen müssen an den unmittelbar vor dem Eingriff tatsächlich festgestellten Bestand angepasst werden.
- Rechtzeitige und dauerhaft gesicherte Ersatzhabitate Für den Feldhamster wird der Bedarf der Umsiedlungsfläche vorläufig mit etwa 15 Hektar angegeben; der tatsächliche Umfang soll vom unmittelbar vor Baubeginn festgestellten Bestand abhängen. Der Artenschutzfachbeitrag hält es für möglich, die endgültige Festschreibung, Durchführung und dingliche Sicherung der Maßnahme auf die spätere Zulassungsebene zu verlagern. Dies halte ich angesichts des Risikos eines unwiederbringlichen Lebensraumverlusts für nicht ausreichend. Die Ersatzhabitate sollten vor der Baufeldräumung vollständig hergestellt, rechtlich dauerhaft gesichert und nachweislich funktionsfähig sein.
- Verbindliche Vermeidungsmaßnahmen und Erfolgskontrolle Der Artenschutzfachbeitrag setzt eine ökologische Baubegleitung voraus und nennt unter anderem Schutzstreifen an Gewässern sowie zeitliche Beschränkungen der Bauarbeiten. Zusätzlich entstehen Risiken durch Beleuchtung, Glasflächen, große Baukörper und die Zerschneidung der offenen Feldlandschaft. Ich fordere, alle für die Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte erforderlichen Maßnahmen verbindlich zu sichern. Dazu gehören eine unabhängige ökologische Baubegleitung mit Eingriffsbefugnissen, aktuelle Kontrollen, abgeschirmte und bedarfsgesteuerte Beleuchtung, vogelfreundliche Glasflächen, unbeleuchtete Verbindungskorridore und ein mehrjähriges Erfolgsmonitoring. Für den Fall ausbleibender Besiedlung oder rückläufiger Bestände müssen Reserveflächen und konkrete Nachbesserungsmaßnahmen vorgesehen werden.
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Regenwasser, Grundwasser, Starkregen und Abwasser
- Eingeschränkte Versickerungsbedingungen Das Regenwassermanagementkonzept stellt eine geringe Durchlässigkeit der oberen Bodenschichten fest. Teilweise liegen die Werte im unteren empfohlenen Bereich oder darunter; einzelne Bodenschichten werden als schlecht bis nicht für die Versickerung geeignet bezeichnet. Gleichzeitig wurde Grundwasser bereits in Tiefen von etwa 1,4 bis 2,4 Metern angetroffen. Die Erkundungsbohrungen wurden nicht zu dauerhaften Grundwassermessstellen ausgebaut. Ich bitte daher um einen flächendeckenden Nachweis, dass Versickerungsanlagen unter Berücksichtigung des höchsten zu erwartenden Grundwasserstands dauerhaft und sicher funktionieren.
- Unterschiedliche Bemessungs- und Nachweisebenen Die Unterlagen nennen unterschiedliche Bemessungsgrößen. Das Regenwassermanagementkonzept behandelt eine vollständige Versickerung für Ereignisse mit einer Jährlichkeit von fünf Jahren oder weniger. Der Umweltbericht verweist für den vollständigen Verbleib des Wassers auf einen späteren Überflutungsnachweis bis zu einem dreißigjährlichen Ereignis. Die textlichen Festsetzungen verlangen dagegen, dass ein hundertjährliches Starkregenereignis ohne Abfluss aus dem Baugebiet aufgenommen wird. Ich fordere eine widerspruchsfreie Gesamtberechnung für das aktuelle Plangebiet, einschließlich Klimazuschlag, bereits wassergesättigter Böden, aufeinanderfolgender Starkregenereignisse, Entleerungszeiten und sicherer Notwasserwege.
- Verschmutztes Niederschlagswasser und fehlende Abwasserkapazität Das Regenwasserkonzept geht davon aus, dass zumindest ein Teil des Niederschlagswassers vor einer Versickerung oder Gewässereinleitung behandelt werden muss; stark belastete Flächen sind getrennt zu behandeln. Gleichzeitig ist die bestehende Kläranlage nach der Stellungnahme des Abwasserzweckverbands ausgelastet. Menge und Beschaffenheit des industriellen Schmutzwassers können wegen der unbekannten Betriebe noch nicht belastbar geschätzt werden. Ich fordere deshalb vor der Flächenfreigabe ein verbindliches Konzept für getrennte Wasserströme, Reinigungsanlagen, Havarie- und Löschwasserrückhaltung sowie eine nachgewiesene Kapazität zur Behandlung des Schmutz- und Prozessabwassers.
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Bodenversiegelung, Landwirtschaft und Kompensation
- Umfang und Folgen der Neuversiegelung Der Umweltbericht weist eine maximal zulässige Bodenversiegelung von 94,6 Hektar aus. Da ein kleiner Teil bereits als Straßen- oder Radverkehrsfläche versiegelt ist, kann die Planung eine zusätzliche Neuversiegelung von bis zu 92,5 Hektar ermöglichen. Der Umweltbericht bewertet die dadurch entstehende Beeinträchtigung des Schutzguts Boden selbst als erheblich. Bodenfunktionen als Lebensraum, Wasserspeicher, Filter, Puffer und Bestandteil des lokalen Klimas gehen auf diesen Flächen dauerhaft oder weitgehend verloren. Ich fordere daher eine deutliche Verringerung der versiegelbaren Fläche und eine nachvollziehbare Prüfung flächensparender Bau- und Erschließungsvarianten.
- Verlust ertragreicher landwirtschaftlicher Böden Das Plangebiet wird bisher überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Der Umweltbericht beschreibt in Teilen sehr ertragreiche, intensiv genutzte Löss- und Schwarzerdeböden mit mächtigem humosem Oberboden. Ich bitte um eine vollständige Darstellung, welche Bodenqualitäten, Ackerschläge und landwirtschaftlichen Betriebsstrukturen betroffen sind. Dabei müssen nicht nur die eigentliche Industriefläche, sondern auch externe Artenschutz- und Kompensationsflächen sowie verbleibende, möglicherweise schlechter bewirtschaftbare Restflächen berücksichtigt werden.
- Noch nicht abschließend bestimmte Bodenkompensation Der Umweltbericht erklärt, dass die tatsächliche Versiegelung wegen der Angebotsplanung noch nicht quantifiziert werden könne und die Bodenkompensation deshalb auf Ebene des Bebauungsplans nicht abgeschlossen werde. Die erforderlichen Maßnahmen sollen spätestens in späteren Genehmigungsverfahren festgelegt werden. Ich halte es für erforderlich, bereits vor dem Satzungsbeschluss einen belastbaren Kompensationsrahmen einschließlich verfügbarer Flächen, Maßnahmenarten und dauerhafter Sicherung vorzulegen. Zusätzlich fordere ich ein Bodenmanagementkonzept für Oberbodenabtrag, Zwischenlagerung, Bodenaustausch, Wiederverwendung, Erosionsschutz und die Vermeidung von Verdichtungen. Vorrangig sollten tatsächliche Entsiegelungen und die Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen vorgesehen werden.
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Verkehrsprognose, Erschließung und nachhaltige Mobilität
- Unsichere Grundannahmen und fehlerhafte Szenariendarstellung Für den Raum Sangerhausen lag nach der Verkehrsuntersuchung keine geeignete kleinräumige Verkehrsprognose vor. Deshalb wird angenommen, dass die empirisch ermittelte heutige Grundbelastung auch perspektivisch fortbesteht. Hinzu kommt ein offensichtlicher Widerspruch in der Szenarienbeschreibung: Sowohl beim Minimum als auch beim Maximum wird angegeben, dass jeweils das Minimum der Schwankungsbreiten zugrunde gelegt werde. Ich fordere eine Korrektur und vollständige Offenlegung aller Berechnungsannahmen sowie eine aktuelle Prognose, die weitere absehbare Verkehrs- und Gewerbeentwicklungen einbezieht.
- Große Spannweite und möglicherweise höhere Spitzenstunden Je nach Szenario werden zwischen 2.659 und 6.175 zusätzlichen Kraftfahrzeugfahrten pro Tag prognostiziert. Die konkreten Schicht- und Arbeitszeitmodelle sind unbekannt. Die Untersuchung verwendet daher pauschale Ganglinien aus dem Jahr 1995 und weist selbst darauf hin, dass eine neuere Standardganglinie aus dem Jahr 2015 zu ungefähr 50 Prozent höheren Verkehrsstärken in den Spitzenstunden führen könnte. Ich fordere Berechnungen für gleichzeitig stattfindende Schichtwechsel mehrerer Betriebe, hohe Pkw-Anteile, Nacht- und Wochenendbetrieb sowie den maximal plausiblen Liefer- und Lastkraftwagenverkehr.
- Fuß-, Rad- und öffentlicher Verkehr Für den Rad- und Fußverkehr wurden keine eigenen Qualitätsstufen ermittelt. Gleichzeitig soll der Salzstraßen-Radweg auf einer Länge von etwa 460 Metern unterbrochen und möglicherweise verlegt werden; das Landschaftserleben entlang eines längeren Abschnitts wird sich nach dem Umweltbericht grundlegend verändern. Ich fordere eine sichere und direkte Ersatzverbindung vor jeder Sperrung, eine eigenständige Sicherheitsprüfung für Rad- und Fußverkehr sowie ein verbindliches ÖPNV- und Mobilitätskonzept. Weitere Bauabschnitte sollten erst freigegeben werden, wenn Messungen zeigen, dass Straßen und Knotenpunkte ausreichende Reserven besitzen.
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Lärm, Luftschadstoffe und risikorelevante Industrienutzungen
- Begrenzte Möglichkeiten des nächtlichen Anlagenbetriebs Die Schallimmissionsprognose kommt zunächst zu dem Ergebnis, dass ein uneingeschränkter nächtlicher Anlagenbetrieb die angesetzten Planwerte an schutzbedürftigen Nutzungen um bis zu 17 Dezibel überschreiten würde. Deshalb werden differenzierte Emissionskontingente festgesetzt. Das Gutachten erklärt außerdem, dass ein regelmäßiger anlagenbezogener Fahrverkehr nachts nur eingeschränkt realisierbar sei und teilweise hohe bauliche Schallschutzmaßnahmen erforderlich würden. Ich fordere eine nachvollziehbare Darstellung, welche Betriebsarten und Nachtaktivitäten unter diesen Bedingungen tatsächlich möglich sind.
- Fehlende Sicherheitsreserve und zusätzliche Verkehrsgeräusche Die Kontingentierungsberechnungen wurden so durchgeführt, dass die zulässige Schallleistung maximiert und die Planwerte teilweise ausgeschöpft, aber nicht überschritten werden. Aus meiner Sicht sollte eine zusätzliche Sicherheitsreserve für Prognoseunsicherheiten, mehrere gleichzeitig arbeitende Betriebe, technische Alterung und spätere Nutzungsänderungen vorgesehen werden. Außerdem müssen Lade- und Rangiergeräusche, Kühlaggregate, Rückfahrwarner sowie der zusätzliche Verkehrslärm auf den öffentlichen Zufahrtsstraßen gesondert und einschließlich der Nachtzeit betrachtet werden.
- Unbekannte Luftemissionen und risikorelevante Nutzungen Das Plangebiet liegt nach dem Klimagutachten in der Hauptwindrichtung zur Kernstadt. Wegen des Angebotscharakters können die tatsächlichen Nutzungen und Emissionen noch nicht benannt werden. Gleichzeitig eröffnet der Plan einen weiten Spielraum für produzierende und potenziell stark störende Industriebetriebe. Ich fordere daher Ausbreitungsberechnungen für realistische ungünstige Schadstoff-, Staub- und Geruchsszenarien. Soweit störfallrelevante oder mit größeren Mengen gefährlicher beziehungsweise wassergefährdender Stoffe arbeitende Betriebe vom Zulässigkeitsrahmen erfasst werden können, sind diese auszuschließen oder durch eindeutige Mengen-, Abstands- und Nutzungsvorgaben zu begrenzen. Auch Gefahrgutverkehr, Löschwasserrückhaltung, Dominoeffekte und die Kapazitäten von Feuerwehr und Katastrophenschutz müssen gebietsbezogen geprüft werden.
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Lokalklima, Landschaftsbild und dauerhaftes Monitoring
- Verlust der Kaltluftproduktion und fehlende Planzustandsbetrachtung Das klimaökologische Gutachten stellt fest, dass sich versiegelte Flächen stärker erwärmen als Ackerflächen und die Kaltluftbildung in den Industrieflächen durch Bebauung und Versiegelung zum Erliegen kommen wird. Die natürliche Luftbewegung werde stark eingeschränkt oder umgeleitet. Gleichzeitig wurde wegen des Charakters der Angebotsplanung auf eine Betrachtung der Kaltluftbahnen im tatsächlichen Planzustand verzichtet. Ich fordere deshalb die Untersuchung mehrerer realistischer Bebauungsszenarien mit unterschiedlichen Gebäudehöhen, Hallenanordnungen und Versiegelungsgraden.
- Erhebliche und weithin sichtbare Veränderung der Landschaft Nach dem Umweltbericht können Gebäude bis zu 40 Meter hoch und mehr als 50 Meter lang werden. Das Landschaftsbild innerhalb des Gebiets werde dadurch erheblich beeinträchtigt. Wegen der ebenen Lage in der Helmeniederung seien die Baukörper auch aus größerer Entfernung sichtbar. Der vorgesehene Gehölzsaum könne langfristig nur eine teilweise Sichtverschattung erreichen, weil heimische Bäume wesentlich niedriger als die zulässigen Gebäude bleiben. Ich fordere niedrigere und abgestufte Gebäudehöhen, Begrenzungen technischer Aufbauten sowie realistische Tag- und Nachtvisualisierungen von betroffenen Ortslagen und Aussichtspunkten.
- Verbindliche Klimamaßnahmen und überprüfbare Nachsteuerung Die Festsetzungen sehen unter anderem eine Begrünung von mindestens 50 Prozent geeigneter Dachflächen, teilweise Fassadenbegrünung und Solaranlagen auf mindestens 30 Prozent der Dachflächen vor. Angesichts des möglichen Versiegelungsumfangs sollten diese Vorgaben verstärkt und durch zusammenhängende Grünflächen, ausreichende Baumstandorte, Regenwasserspeicherung, Verschattung und Abwärmenutzung ergänzt werden. Das im Umweltbericht beschriebene Monitoring beschränkt sich bislang im Wesentlichen auf regelmäßige Baustellenkontrollen und eine spätere Entscheidung über zusätzliche Maßnahmen. Ich fordere konkrete Messgrößen, Ausgangswerte, Prüfintervalle, Schwellenwerte, Zuständigkeiten und verbindliche Reaktionen. Ergebnisse zu Verkehr, Wasser, Arten, Lärm, Luft, Begrünung und Kompensationsflächen sollten regelmäßig öffentlich zugänglich gemacht werden.
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Örtlicher persönlicher Bezug
- Wohnort und unmittelbare Lebensumgebung Ich wohne in Sangerhausen oder einem angrenzenden Ortsteil und bin daher von den langfristigen Auswirkungen der Planung auf die örtliche Lebensqualität unmittelbar betroffen. Für mich sind insbesondere mögliche Veränderungen durch zusätzlichen Verkehr, Lärm, Luftbelastungen, Starkregenabflüsse sowie die Veränderung des Landschaftsbilds von Bedeutung. Ich bitte darum, die Auswirkungen auf die betroffenen Wohnorte und Ortsteile ausdrücklich und nicht nur im Rahmen einer allgemeinen Gesamtbetrachtung zu untersuchen.
- Regelmäßige Nutzung von Straßen, Wegen und Landschaft Ich nutze die Straßen, Radwege, Fußwege und Landschaftsbereiche im Umfeld des Plangebiets regelmäßig. Zusätzlicher Personen- und Schwerverkehr, Veränderungen bestehender Wege sowie die großflächige Bebauung können meine alltägliche Nutzung, die Verkehrssicherheit und den Erholungswert der Landschaft deutlich beeinträchtigen. Ich bitte darum, die Auswirkungen auf bestehende Verbindungen sowie auf die sichere Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer konkret zu berücksichtigen.
- Grundstück, Landwirtschaft oder besondere örtliche Betroffenheit Ich besitze, nutze oder bewirtschafte ein Grundstück oder eine Fläche in der Umgebung des Plangebiets. Deshalb betreffen mich mögliche Veränderungen des Verkehrs, der Entwässerung, des Grundwasserstands, der Bewirtschaftungswege und der angrenzenden Flächennutzung in besonderer Weise. Ich bitte darum, mögliche Auswirkungen auf Grundstücke, landwirtschaftliche Flächen und bestehende Nutzungen außerhalb des eigentlichen Plangebiets ausdrücklich zu prüfen.
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Überörtlicher persönlicher Bezug
- Schutz von Natur, Wasser und Boden Unabhängig von meinem Wohnort ist mir der Schutz von Boden, Grundwasser, Oberflächengewässern und geschützten Arten ein persönliches Anliegen. Die Versiegelung einer sehr großen Fläche sowie mögliche Auswirkungen auf Feldhamster, Feldlerche, Gewässer und Grundwasser betreffen natürliche Lebensgrundlagen, deren Bedeutung über das unmittelbare Plangebiet hinausgeht. Ich bitte daher um eine vorsorgliche und langfristig ausgerichtete Prüfung dieser Auswirkungen.
- Nachhaltige Flächen- und Wirtschaftsentwicklung Die Schaffung von Arbeitsplätzen und wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten ist aus meiner Sicht grundsätzlich wichtig. Gleichzeitig müssen Flächenverbrauch, Beschäftigungswirkung, Infrastrukturkosten und langfristige Umweltfolgen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Ich bitte deshalb um einen überprüfbaren Bedarfsnachweis, eine ernsthafte Prüfung kleinerer oder bereits vorbelasteter Standorte sowie eine abschnittsweise Entwicklung der Fläche.
- Transparenz und Verantwortung bei Großprojekten Bei einem Vorhaben dieser Größe besteht aus meiner Sicht ein besonderes öffentliches Interesse an vollständigen, widerspruchsfreien und verständlichen Entscheidungsgrundlagen. Wesentliche Fragen zu Verkehr, Wasserwirtschaft, Artenschutz, Emissionen und Folgekosten sollten nicht erst nach dem Satzungsbeschluss geklärt werden. Ich bitte darum, offene Punkte vor der abschließenden Entscheidung aufzuarbeiten und wesentliche Ergänzungen erneut öffentlich zugänglich zu machen.
2. E-Mail prüfen und versenden
Betreff
Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 48 „Industriegroßfläche Sangerhausen“
Empfänger
stadtplanung@stadt.sangerhausen.de
Hiermit gebe ich im Rahmen der öffentlichen Beteiligung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 48 folgende Stellungnahme ab und erhebe die nachfolgend ausgewählten Einwendungen. Ich bitte darum, diese vollständig zu prüfen, in die Abwägung einzustellen und mir das Ergebnis der Prüfung mitzuteilen. Unvollständige und nicht abschließend abgestimmte Unterlagen Die ausgelegten Unterlagen vermitteln aus meiner Sicht noch keine vollständig abgeschlossene und widerspruchsfreie Entscheidungsgrundlage. In der Begründung befindet sich im Abschnitt zum bisherigen Verfahren weiterhin die offene Passage „wird im weiteren Verfahren ergänzt“. Zudem bildet das Regenwassermanagementkonzept erkennbar einen anderen Planungsstand ab: Dort wird das Gebiet noch in zwei Industriegebiete mit anderen Flächengrößen gegliedert, während die aktuellen Festsetzungen drei Teilbaugebiete GI 1, GI 2 und GI 3 vorsehen. Ich bitte daher um eine vollständige Planstandskontrolle aller Gutachten und um eine Übersicht, aus der hervorgeht, welche Fassungen, Flächengrößen und Bebauungsannahmen jeweils zugrunde gelegt wurden. Unbekannte Betriebe und fehlende ungünstige Nutzungsszenarien Der Bebauungsplan lässt grundsätzlich „Gewerbebetriebe aller Art“ zu und soll gerade auch produzierende Betriebe ermöglichen, die wegen ihres möglichen Störgrades in anderen Baugebieten nicht zulässig wären. Gleichzeitig sind die konkreten Unternehmen, Produktionsverfahren, Betriebszeiten, Stoffe, Gebäudeanordnungen und Lieferverkehre noch nicht bekannt. Ich halte es deshalb für erforderlich, die Auswirkungen anhand realistischer ungünstiger Nutzungsszenarien zu untersuchen oder den Zulässigkeitsrahmen enger zu fassen. Allgemeine Hinweise darauf, dass Einzelheiten später in Genehmigungsverfahren geprüft werden, reichen für die grundlegende Standortentscheidung nicht aus. Ergänzung, Offenlegung und erneute Beteiligung Ich bitte um nachvollziehbare Darlegung, welche offenen Fragen bereits vor dem Satzungsbeschluss beantwortet werden und welche Konflikte auf spätere Verfahren verschoben werden sollen. Werden Gutachten wesentlich ergänzt, Entwässerungsanlagen neu dimensioniert, Teilflächen verändert, Schutzmaßnahmen konkretisiert oder zusätzliche Nutzungseinschränkungen eingeführt, sollte der geänderte Planstand erneut veröffentlicht werden. Nur so kann die Öffentlichkeit die tatsächlich vorgesehene Planung einschließlich ihrer Auswirkungen vollständig beurteilen. Nachweis des konkreten Großflächenbedarfs Die Begründung führt aus, dass in bestehenden Gewerbegebieten nur noch kleinere Flächen verfügbar seien und für Ansiedlungen von mehr als 20 Hektar keine Flächenreserve bestehe. Daraus folgt jedoch noch nicht automatisch, dass die gesamte vorgesehene Industriegroßfläche in einem Schritt planungsrechtlich geöffnet werden muss. Ich bitte um einen aktuellen und überprüfbaren Bedarfsnachweis mit Angaben zu konkreten Ansiedlungsanfragen, benötigten Grundstücksgrößen, zeitlichem Bedarf sowie zu vorhandenen, ungenutzten, untergenutzten oder revitalisierbaren Gewerbeflächen. Zusätzlich sollten kleinere, aufgeteilte oder interkommunale Lösungen vergleichend geprüft werden. Widerspruch zwischen Arbeitsplatzziel und Arbeitsplatzbegrenzung Einerseits wird die Planung mit der wirtschaftlichen Stärkung der Region und der Schaffung von Arbeitsplätzen begründet. Andererseits dürfen die angesiedelten Betriebe durchschnittlich höchstens 15 Beschäftigte je Hektar Grundstücksfläche aufweisen. Die Begründung erklärt ausdrücklich, dass diese Begrenzung verhindern soll, dass der Berufsverkehr ein städtebaulich unverträgliches Maß erreicht und Martinsriether Weg sowie Kyselhäuser Straße zu stark belastet werden. Aus meiner Sicht ist deshalb genauer zu prüfen, ob der Flächenverbrauch in einem angemessenen Verhältnis zur tatsächlich möglichen Beschäftigungswirkung steht. Abschnittsweise statt vollständiger Flächenfreigabe Ich fordere eine stufenweise Entwicklung. Weitere Bauabschnitte sollten erst freigegeben werden, wenn ein konkreter Großflächenbedarf nachgewiesen ist, bereits erschlossene Flächen weitgehend genutzt werden und reale Messdaten die Tragfähigkeit von Verkehr, Entwässerung und sonstiger Infrastruktur bestätigen. Zu prüfen ist außerdem, wie die Arbeitsplatzobergrenze bei mehreren Betrieben, Schichtarbeit, Leiharbeit, Fremdfirmen und späteren Nutzungsänderungen berechnet und dauerhaft kontrolliert werden soll. Eine Obergrenze ist nur wirksam, wenn Berechnung, Nachweis, Kontrolle und Folgen einer Überschreitung eindeutig geregelt sind. Verlust von Fortpflanzungs- und Lebensstätten Die artenschutzrechtlichen Untersuchungen beruhen im Wesentlichen auf Erfassungen aus dem Jahr 2023. Im Untersuchungsgebiet wurden unter anderem Feldhamsterbaue und 54 Brutpaare der Feldlerche festgestellt. Da die Umsetzung über einen längeren Zeitraum und in mehreren Bauabschnitten erfolgen kann, können sich Vorkommen und Bestandsgrößen bis zum jeweiligen Baubeginn verändern. Ich fordere deshalb aktuelle Kontrollen vor jeder Baufeldfreigabe. Die erforderlichen Schutz- und Ersatzmaßnahmen müssen an den unmittelbar vor dem Eingriff tatsächlich festgestellten Bestand angepasst werden. Rechtzeitige und dauerhaft gesicherte Ersatzhabitate Für den Feldhamster wird der Bedarf der Umsiedlungsfläche vorläufig mit etwa 15 Hektar angegeben; der tatsächliche Umfang soll vom unmittelbar vor Baubeginn festgestellten Bestand abhängen. Der Artenschutzfachbeitrag hält es für möglich, die endgültige Festschreibung, Durchführung und dingliche Sicherung der Maßnahme auf die spätere Zulassungsebene zu verlagern. Dies halte ich angesichts des Risikos eines unwiederbringlichen Lebensraumverlusts für nicht ausreichend. Die Ersatzhabitate sollten vor der Baufeldräumung vollständig hergestellt, rechtlich dauerhaft gesichert und nachweislich funktionsfähig sein. Verbindliche Vermeidungsmaßnahmen und Erfolgskontrolle Der Artenschutzfachbeitrag setzt eine ökologische Baubegleitung voraus und nennt unter anderem Schutzstreifen an Gewässern sowie zeitliche Beschränkungen der Bauarbeiten. Zusätzlich entstehen Risiken durch Beleuchtung, Glasflächen, große Baukörper und die Zerschneidung der offenen Feldlandschaft. Ich fordere, alle für die Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte erforderlichen Maßnahmen verbindlich zu sichern. Dazu gehören eine unabhängige ökologische Baubegleitung mit Eingriffsbefugnissen, aktuelle Kontrollen, abgeschirmte und bedarfsgesteuerte Beleuchtung, vogelfreundliche Glasflächen, unbeleuchtete Verbindungskorridore und ein mehrjähriges Erfolgsmonitoring. Für den Fall ausbleibender Besiedlung oder rückläufiger Bestände müssen Reserveflächen und konkrete Nachbesserungsmaßnahmen vorgesehen werden. Eingeschränkte Versickerungsbedingungen Das Regenwassermanagementkonzept stellt eine geringe Durchlässigkeit der oberen Bodenschichten fest. Teilweise liegen die Werte im unteren empfohlenen Bereich oder darunter; einzelne Bodenschichten werden als schlecht bis nicht für die Versickerung geeignet bezeichnet. Gleichzeitig wurde Grundwasser bereits in Tiefen von etwa 1,4 bis 2,4 Metern angetroffen. Die Erkundungsbohrungen wurden nicht zu dauerhaften Grundwassermessstellen ausgebaut. Ich bitte daher um einen flächendeckenden Nachweis, dass Versickerungsanlagen unter Berücksichtigung des höchsten zu erwartenden Grundwasserstands dauerhaft und sicher funktionieren. Unterschiedliche Bemessungs- und Nachweisebenen Die Unterlagen nennen unterschiedliche Bemessungsgrößen. Das Regenwassermanagementkonzept behandelt eine vollständige Versickerung für Ereignisse mit einer Jährlichkeit von fünf Jahren oder weniger. Der Umweltbericht verweist für den vollständigen Verbleib des Wassers auf einen späteren Überflutungsnachweis bis zu einem dreißigjährlichen Ereignis. Die textlichen Festsetzungen verlangen dagegen, dass ein hundertjährliches Starkregenereignis ohne Abfluss aus dem Baugebiet aufgenommen wird. Ich fordere eine widerspruchsfreie Gesamtberechnung für das aktuelle Plangebiet, einschließlich Klimazuschlag, bereits wassergesättigter Böden, aufeinanderfolgender Starkregenereignisse, Entleerungszeiten und sicherer Notwasserwege. Verschmutztes Niederschlagswasser und fehlende Abwasserkapazität Das Regenwasserkonzept geht davon aus, dass zumindest ein Teil des Niederschlagswassers vor einer Versickerung oder Gewässereinleitung behandelt werden muss; stark belastete Flächen sind getrennt zu behandeln. Gleichzeitig ist die bestehende Kläranlage nach der Stellungnahme des Abwasserzweckverbands ausgelastet. Menge und Beschaffenheit des industriellen Schmutzwassers können wegen der unbekannten Betriebe noch nicht belastbar geschätzt werden. Ich fordere deshalb vor der Flächenfreigabe ein verbindliches Konzept für getrennte Wasserströme, Reinigungsanlagen, Havarie- und Löschwasserrückhaltung sowie eine nachgewiesene Kapazität zur Behandlung des Schmutz- und Prozessabwassers. Umfang und Folgen der Neuversiegelung Der Umweltbericht weist eine maximal zulässige Bodenversiegelung von 94,6 Hektar aus. Da ein kleiner Teil bereits als Straßen- oder Radverkehrsfläche versiegelt ist, kann die Planung eine zusätzliche Neuversiegelung von bis zu 92,5 Hektar ermöglichen. Der Umweltbericht bewertet die dadurch entstehende Beeinträchtigung des Schutzguts Boden selbst als erheblich. Bodenfunktionen als Lebensraum, Wasserspeicher, Filter, Puffer und Bestandteil des lokalen Klimas gehen auf diesen Flächen dauerhaft oder weitgehend verloren. Ich fordere daher eine deutliche Verringerung der versiegelbaren Fläche und eine nachvollziehbare Prüfung flächensparender Bau- und Erschließungsvarianten. Verlust ertragreicher landwirtschaftlicher Böden Das Plangebiet wird bisher überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Der Umweltbericht beschreibt in Teilen sehr ertragreiche, intensiv genutzte Löss- und Schwarzerdeböden mit mächtigem humosem Oberboden. Ich bitte um eine vollständige Darstellung, welche Bodenqualitäten, Ackerschläge und landwirtschaftlichen Betriebsstrukturen betroffen sind. Dabei müssen nicht nur die eigentliche Industriefläche, sondern auch externe Artenschutz- und Kompensationsflächen sowie verbleibende, möglicherweise schlechter bewirtschaftbare Restflächen berücksichtigt werden. Noch nicht abschließend bestimmte Bodenkompensation Der Umweltbericht erklärt, dass die tatsächliche Versiegelung wegen der Angebotsplanung noch nicht quantifiziert werden könne und die Bodenkompensation deshalb auf Ebene des Bebauungsplans nicht abgeschlossen werde. Die erforderlichen Maßnahmen sollen spätestens in späteren Genehmigungsverfahren festgelegt werden. Ich halte es für erforderlich, bereits vor dem Satzungsbeschluss einen belastbaren Kompensationsrahmen einschließlich verfügbarer Flächen, Maßnahmenarten und dauerhafter Sicherung vorzulegen. Zusätzlich fordere ich ein Bodenmanagementkonzept für Oberbodenabtrag, Zwischenlagerung, Bodenaustausch, Wiederverwendung, Erosionsschutz und die Vermeidung von Verdichtungen. Vorrangig sollten tatsächliche Entsiegelungen und die Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen vorgesehen werden. Unsichere Grundannahmen und fehlerhafte Szenariendarstellung Für den Raum Sangerhausen lag nach der Verkehrsuntersuchung keine geeignete kleinräumige Verkehrsprognose vor. Deshalb wird angenommen, dass die empirisch ermittelte heutige Grundbelastung auch perspektivisch fortbesteht. Hinzu kommt ein offensichtlicher Widerspruch in der Szenarienbeschreibung: Sowohl beim Minimum als auch beim Maximum wird angegeben, dass jeweils das Minimum der Schwankungsbreiten zugrunde gelegt werde. Ich fordere eine Korrektur und vollständige Offenlegung aller Berechnungsannahmen sowie eine aktuelle Prognose, die weitere absehbare Verkehrs- und Gewerbeentwicklungen einbezieht. Große Spannweite und möglicherweise höhere Spitzenstunden Je nach Szenario werden zwischen 2.659 und 6.175 zusätzlichen Kraftfahrzeugfahrten pro Tag prognostiziert. Die konkreten Schicht- und Arbeitszeitmodelle sind unbekannt. Die Untersuchung verwendet daher pauschale Ganglinien aus dem Jahr 1995 und weist selbst darauf hin, dass eine neuere Standardganglinie aus dem Jahr 2015 zu ungefähr 50 Prozent höheren Verkehrsstärken in den Spitzenstunden führen könnte. Ich fordere Berechnungen für gleichzeitig stattfindende Schichtwechsel mehrerer Betriebe, hohe Pkw-Anteile, Nacht- und Wochenendbetrieb sowie den maximal plausiblen Liefer- und Lastkraftwagenverkehr. Fuß-, Rad- und öffentlicher Verkehr Für den Rad- und Fußverkehr wurden keine eigenen Qualitätsstufen ermittelt. Gleichzeitig soll der Salzstraßen-Radweg auf einer Länge von etwa 460 Metern unterbrochen und möglicherweise verlegt werden; das Landschaftserleben entlang eines längeren Abschnitts wird sich nach dem Umweltbericht grundlegend verändern. Ich fordere eine sichere und direkte Ersatzverbindung vor jeder Sperrung, eine eigenständige Sicherheitsprüfung für Rad- und Fußverkehr sowie ein verbindliches ÖPNV- und Mobilitätskonzept. Weitere Bauabschnitte sollten erst freigegeben werden, wenn Messungen zeigen, dass Straßen und Knotenpunkte ausreichende Reserven besitzen. Begrenzte Möglichkeiten des nächtlichen Anlagenbetriebs Die Schallimmissionsprognose kommt zunächst zu dem Ergebnis, dass ein uneingeschränkter nächtlicher Anlagenbetrieb die angesetzten Planwerte an schutzbedürftigen Nutzungen um bis zu 17 Dezibel überschreiten würde. Deshalb werden differenzierte Emissionskontingente festgesetzt. Das Gutachten erklärt außerdem, dass ein regelmäßiger anlagenbezogener Fahrverkehr nachts nur eingeschränkt realisierbar sei und teilweise hohe bauliche Schallschutzmaßnahmen erforderlich würden. Ich fordere eine nachvollziehbare Darstellung, welche Betriebsarten und Nachtaktivitäten unter diesen Bedingungen tatsächlich möglich sind. Fehlende Sicherheitsreserve und zusätzliche Verkehrsgeräusche Die Kontingentierungsberechnungen wurden so durchgeführt, dass die zulässige Schallleistung maximiert und die Planwerte teilweise ausgeschöpft, aber nicht überschritten werden. Aus meiner Sicht sollte eine zusätzliche Sicherheitsreserve für Prognoseunsicherheiten, mehrere gleichzeitig arbeitende Betriebe, technische Alterung und spätere Nutzungsänderungen vorgesehen werden. Außerdem müssen Lade- und Rangiergeräusche, Kühlaggregate, Rückfahrwarner sowie der zusätzliche Verkehrslärm auf den öffentlichen Zufahrtsstraßen gesondert und einschließlich der Nachtzeit betrachtet werden. Unbekannte Luftemissionen und risikorelevante Nutzungen Das Plangebiet liegt nach dem Klimagutachten in der Hauptwindrichtung zur Kernstadt. Wegen des Angebotscharakters können die tatsächlichen Nutzungen und Emissionen noch nicht benannt werden. Gleichzeitig eröffnet der Plan einen weiten Spielraum für produzierende und potenziell stark störende Industriebetriebe. Ich fordere daher Ausbreitungsberechnungen für realistische ungünstige Schadstoff-, Staub- und Geruchsszenarien. Soweit störfallrelevante oder mit größeren Mengen gefährlicher beziehungsweise wassergefährdender Stoffe arbeitende Betriebe vom Zulässigkeitsrahmen erfasst werden können, sind diese auszuschließen oder durch eindeutige Mengen-, Abstands- und Nutzungsvorgaben zu begrenzen. Auch Gefahrgutverkehr, Löschwasserrückhaltung, Dominoeffekte und die Kapazitäten von Feuerwehr und Katastrophenschutz müssen gebietsbezogen geprüft werden. Verlust der Kaltluftproduktion und fehlende Planzustandsbetrachtung Das klimaökologische Gutachten stellt fest, dass sich versiegelte Flächen stärker erwärmen als Ackerflächen und die Kaltluftbildung in den Industrieflächen durch Bebauung und Versiegelung zum Erliegen kommen wird. Die natürliche Luftbewegung werde stark eingeschränkt oder umgeleitet. Gleichzeitig wurde wegen des Charakters der Angebotsplanung auf eine Betrachtung der Kaltluftbahnen im tatsächlichen Planzustand verzichtet. Ich fordere deshalb die Untersuchung mehrerer realistischer Bebauungsszenarien mit unterschiedlichen Gebäudehöhen, Hallenanordnungen und Versiegelungsgraden. Erhebliche und weithin sichtbare Veränderung der Landschaft Nach dem Umweltbericht können Gebäude bis zu 40 Meter hoch und mehr als 50 Meter lang werden. Das Landschaftsbild innerhalb des Gebiets werde dadurch erheblich beeinträchtigt. Wegen der ebenen Lage in der Helmeniederung seien die Baukörper auch aus größerer Entfernung sichtbar. Der vorgesehene Gehölzsaum könne langfristig nur eine teilweise Sichtverschattung erreichen, weil heimische Bäume wesentlich niedriger als die zulässigen Gebäude bleiben. Ich fordere niedrigere und abgestufte Gebäudehöhen, Begrenzungen technischer Aufbauten sowie realistische Tag- und Nachtvisualisierungen von betroffenen Ortslagen und Aussichtspunkten. Verbindliche Klimamaßnahmen und überprüfbare Nachsteuerung Die Festsetzungen sehen unter anderem eine Begrünung von mindestens 50 Prozent geeigneter Dachflächen, teilweise Fassadenbegrünung und Solaranlagen auf mindestens 30 Prozent der Dachflächen vor. Angesichts des möglichen Versiegelungsumfangs sollten diese Vorgaben verstärkt und durch zusammenhängende Grünflächen, ausreichende Baumstandorte, Regenwasserspeicherung, Verschattung und Abwärmenutzung ergänzt werden. Das im Umweltbericht beschriebene Monitoring beschränkt sich bislang im Wesentlichen auf regelmäßige Baustellenkontrollen und eine spätere Entscheidung über zusätzliche Maßnahmen. Ich fordere konkrete Messgrößen, Ausgangswerte, Prüfintervalle, Schwellenwerte, Zuständigkeiten und verbindliche Reaktionen. Ergebnisse zu Verkehr, Wasser, Arten, Lärm, Luft, Begrünung und Kompensationsflächen sollten regelmäßig öffentlich zugänglich gemacht werden. Wohnort und unmittelbare Lebensumgebung Ich wohne in Sangerhausen oder einem angrenzenden Ortsteil und bin daher von den langfristigen Auswirkungen der Planung auf die örtliche Lebensqualität unmittelbar betroffen. Für mich sind insbesondere mögliche Veränderungen durch zusätzlichen Verkehr, Lärm, Luftbelastungen, Starkregenabflüsse sowie die Veränderung des Landschaftsbilds von Bedeutung. Ich bitte darum, die Auswirkungen auf die betroffenen Wohnorte und Ortsteile ausdrücklich und nicht nur im Rahmen einer allgemeinen Gesamtbetrachtung zu untersuchen. Regelmäßige Nutzung von Straßen, Wegen und Landschaft Ich nutze die Straßen, Radwege, Fußwege und Landschaftsbereiche im Umfeld des Plangebiets regelmäßig. Zusätzlicher Personen- und Schwerverkehr, Veränderungen bestehender Wege sowie die großflächige Bebauung können meine alltägliche Nutzung, die Verkehrssicherheit und den Erholungswert der Landschaft deutlich beeinträchtigen. Ich bitte darum, die Auswirkungen auf bestehende Verbindungen sowie auf die sichere Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer konkret zu berücksichtigen. Grundstück, Landwirtschaft oder besondere örtliche Betroffenheit Ich besitze, nutze oder bewirtschafte ein Grundstück oder eine Fläche in der Umgebung des Plangebiets. Deshalb betreffen mich mögliche Veränderungen des Verkehrs, der Entwässerung, des Grundwasserstands, der Bewirtschaftungswege und der angrenzenden Flächennutzung in besonderer Weise. Ich bitte darum, mögliche Auswirkungen auf Grundstücke, landwirtschaftliche Flächen und bestehende Nutzungen außerhalb des eigentlichen Plangebiets ausdrücklich zu prüfen. Schutz von Natur, Wasser und Boden Unabhängig von meinem Wohnort ist mir der Schutz von Boden, Grundwasser, Oberflächengewässern und geschützten Arten ein persönliches Anliegen. Die Versiegelung einer sehr großen Fläche sowie mögliche Auswirkungen auf Feldhamster, Feldlerche, Gewässer und Grundwasser betreffen natürliche Lebensgrundlagen, deren Bedeutung über das unmittelbare Plangebiet hinausgeht. Ich bitte daher um eine vorsorgliche und langfristig ausgerichtete Prüfung dieser Auswirkungen. Nachhaltige Flächen- und Wirtschaftsentwicklung Die Schaffung von Arbeitsplätzen und wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten ist aus meiner Sicht grundsätzlich wichtig. Gleichzeitig müssen Flächenverbrauch, Beschäftigungswirkung, Infrastrukturkosten und langfristige Umweltfolgen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Ich bitte deshalb um einen überprüfbaren Bedarfsnachweis, eine ernsthafte Prüfung kleinerer oder bereits vorbelasteter Standorte sowie eine abschnittsweise Entwicklung der Fläche. Transparenz und Verantwortung bei Großprojekten Bei einem Vorhaben dieser Größe besteht aus meiner Sicht ein besonderes öffentliches Interesse an vollständigen, widerspruchsfreien und verständlichen Entscheidungsgrundlagen. Wesentliche Fragen zu Verkehr, Wasserwirtschaft, Artenschutz, Emissionen und Folgekosten sollten nicht erst nach dem Satzungsbeschluss geklärt werden. Ich bitte darum, offene Punkte vor der abschließenden Entscheidung aufzuarbeiten und wesentliche Ergänzungen erneut öffentlich zugänglich zu machen. Aus den genannten Gründen bitte ich darum, den Bebauungsplanentwurf in den angesprochenen Punkten zu überarbeiten und die noch fehlenden Untersuchungen und Nachweise vor einer abschließenden Entscheidung vorzulegen. Sollten sich daraus Änderungen oder neue Betroffenheiten ergeben, bitte ich um eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit. Mit freundlichen Grüßen [Ihr name] [Optional: Ihre Adresse] [Optional: Beruf und / oder Hintergrund zum Beispiel "Eltern von zwei Kindern in Sangerhausen", "Softwareentwickler:in", etc.]
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